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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Geltung und Vertragsschluss
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und Änderungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Regelung. Unsere Erfüllung des Vertrages bezüglich derjenigen Lieferteile, die von staatlichen Exportvorschriften erfasst werden, steht unter dem Vorbehalt, dass uns die erforderlichen Genehmigungen erteilt werden. Unsere Leistung erfüllt EU-Normen; Kunden außerhalb der EU haben für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Bestimmungen selbst ein zu stehen. Von uns übergebene Unterlagen und gemachte Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur verbindlich, soweit wir diese ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufführen bzw. ausdrücklich auf diese Bezug nehmen. An sämtlichen Informationen und übergebenen Unterlagen (z.B. Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Dokumentationen) – auch in elektronischer Form - behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise sind ab Werk. Unser Kunde trägt die Kosten für Verpackung und Versand. Daneben berechnen wir die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Wir sind berechtigt, von unserem Kunden eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft einer Großbank zu verlangen, sofern der Gesamtpreis EUR 10.000,00 übersteigt. Eine nur teilweise erbrachte Leistung können wir unserem Kunden gesondert berechnen. Erhöhen unsere Lieferanten ihre Preise und erfolgt unsere Leistung unserem Kunden gegenüber mehr als vier Monate nach Abschluss des Vertrages, so sind wir unserem Kunden gegenüber berechtigt, die Preiserhöhung zu berechnen. 

Fristen, Leistungserbringung
Die vereinbarten Fristen für unsere Leistung sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind gehemmt, solange wir die von unserem Kunden bereitzustellenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie von ihm zu erbringenden Anzahlungen nicht erhalten haben sowie für die Dauer einer von unserem Kunden zu vertretenden Verzögerung. Unsere Leistung ist erbracht, bei Versendung an unseren Kunden, sobald der Leistungsgegenstand unser Werk verlässt, bei Abholung durch unseren Kunden, sobald wir ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt haben, oder, sofern dies vereinbart ist, mit Montage bei unserem Kunden. Wird der Versand oder die Montage auf Wunsch unseres Kunden verzögert oder holt er trotz mitgeteilter Versandbereitschaft unsere Leistung nicht unverzüglich ab, so hat er uns sämtliche hierdurch entstehenden Aufwendungen und Schäden auszugleichen, mindestens jedoch in Höhe von 1 % des vereinbarten Preises für jeden angefangenen Monat der Verzögerung; unserem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein geringerer als die Pauschale entstanden ist. Ist die Nichteinhaltung der Leistungsfrist zurückzuführen auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, Verzögerung des Erhalts staatlicher Genehmigungen oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch, falls wir mit der Erbringung unserer Leistung in Verzug sein sollten. Sich erkennbar abzeichnende Verzögerungen teilen wir mit.

Versicherungen
Wir sind berechtigt, auf Kosten unseres Kunden die vereinbarte Leistung gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser-, Transport- und sonstige Schäden zu versichern.

Gefahrübergang
Bei Werkleistungen geht mit deren Abnahme die Gefahr auf den Kunden über. Übernimmt der Kunde den Transport der Sache vom Herstellungsort zur Verwendungsstelle, hat er die Gefahr für die Dauer des Transports zu tragen. Die Regelungen über den Gefahrübergang gelten auch, wenn Teilleistungen erfolgen oder weitere Leistungen von uns zu erbringen sind. Verzögert sich oder unterbleibt die Lieferung oder Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Lieferbereitschaft bzw. der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Wir verpflichten uns, vom Kunden verlangte Versicherungen auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde darf die Entgegennahme der Leistung bei unwesentlichen Mängeln und Mengenabweichungen nicht verweigern.

Abnahme
Unsere Werkleistungen gelten 2 Wochen nach Erhalt des Werkes als abgenommen, es sei denn der Kunde rügt schriftlich innerhalb dieses Zeitraums bestehende wesentliche Mängel. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Eingang der schriftlichen Rüge bei uns. Zur Abnahmeverweigerung ist der Kunde nur berechtigt, sofern der Mangel den gewöhnlichen und/oder den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch des Werkes und/oder dessen Wert aufhebt oder erheblich mindert. Sofern das Werk mit Mängeln behaftet ist, die nicht zur Abnahmeverweigerung berechtigen, hat die Abnahme unter dem Vorbehalt der Mangelbeseitigung zu erfolgen. Abnahmeverweigerungen oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels, erfolgen. Die Nutzung des Liefergegenstandes durch den Kunden zu Produktionszwecken gilt als Abnahme.

Mängel
Der Kunde hat unsere Leistung nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und uns erkennbare Mängel bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Tagen und in anderen Fällen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen anzuzeigen. Die Mängelansprüche sind zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt. Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir berechtigt, in einer für unseren Kunden zumutbaren Anzahl von Versuchen, die Mängel zu beseitigen. Machen wir von diesem Recht keinen Gebrauch oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, können wir unseren Kunden mit einer mangelfreien Sache beliefern, wobei wir das Recht zu einer für unseren Kunden zumutbaren Anzahl von Nachlieferungen haben. Schlägt auch die Lieferung einer mangelfreien Sache fehl, hat unser Kunde das Recht zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unser Kunde hat nicht das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, außer in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind. Im Fall der Nachbesserung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Mängelansprüche entstehen nicht infolge von Ursachen, die nicht auf unser Verschulden zurück zu führen sind, beispielsweise: Natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder lnstandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter, unvollständige oder fehlerhafte Informationen durch den Kunden, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, uns unbekannte schädliche Umgebungsbedingungen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand. In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Kunden, insbesondere aufgrund der Nichtbeachtung seiner Schadensvermeidungs- und Minderungspflicht, haben wir nach Nacherfüllung Anspruch auf einen der Mitverursachung des Kunden entsprechenden Schadenersatz.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unserer Leistung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus dem Vertrage vor. Bis dahin ist unser Kunde nicht berechtigt, die Leistung zu nutzen, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung gehen die Ansprüche unseres Kunden gegen den Erwerber auf uns über. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft ist, hat der Kunde für deren Erfüllung Sorge zu tragen.

Urheberrecht
Dem Kunde obliegt es, nur solche Angebote abzugeben, deren Annahme und anschließende Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt. Von Ansprüchen Dritter stellt uns der Kunde insoweit frei. Sofern wir Entwürfe anfertigen, verbleibt das Herstellungsrecht bei uns.

Haftung
Für die nicht bestimmungsgemäße Verwendung unserer Leistung übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen ist unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 8. gelten die gesetzlichen Fristen.

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Das deutsche Recht und die deutsche Sprache sind ausschließlich maßgeblich. Gerichtsstand ist Heilbronn, Erfüllungsort ist Nordheim, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.

Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.